Gutes tun mit bleibender Wirkung
Vielleicht möchten Sie neben den Verpflichtungen gegenüber Ihren Erben einen Teil Ihres Vermögens so einsetzen, dass es über Ihr Leben hinaus Gutes bewirkt.
Sollten Sie ein Legat oder Erbschaft für das Alterszentrum im Grampen in Erwägung ziehen, so vermitteln wir gerne eine kostenlose juristische Beratung, wie Sie zum Beispiel ein rechtsgültiges Testament abfassen.
Mit einer Erbeinsetzung oder einem Vermächtnis für unsere Stiftung stellen Sie schon zu Lebzeiten sicher, dass sich die Stiftung Alterszentrum Bülach auch in Zukunft für betagte Menschen in der Region Bülach engagieren kann. Auch kleine testamentarische Begünstigungen unterstützen unsere Arbeit.
Herzlichen Dank
Beispiele einer testamentarischen Begünstigung:
- 1‘000 Franken finanzieren beispielsweise die weihnächtliche Guetzlete oder eine Osteraktion für alle unsere Bewohnerinnen und Bewohner.
- 10‘000 Franken ermöglichen beispielsweise die Finanzierung von drei behindertengerechten Pflegebetten.
- 100’000 Franken stellen sicher, dass die finanzielle Belastung des Alterszentrums Grampen reduziert wird und damit eine grosse Last von der Stiftung genommen wird.
Wer keine erbberechtigten Angehörigen hat und über kein Testament verfügt, hinterlässt seinen Nachlass vollumfänglich dem Staat.
Die Stiftung Alterszentrum Bülach ist als gemeinnützige Organisation von Erbschaftssteuern befreit.

