Stiftung Alterszentrum Bülach

Die Stiftung Alterszentrum Bülach ist eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bülach.

Die Nachfrage nach Alters- oder Pflegeplätzen steigt schon seit Jahren. Mit dem Ziel, zur Erweiterung des knappen örtlichen Angebotes an Alterswohn- und Alterspflegeplätzen beizutragen, errichteten die drei politischen Gemeinden Bachenbülach, Bülach und Hochfelden gemein­sam mit 25 weiteren Stiftern im April 2001 die gemeinnützige private Stiftung Alterszentrum Bülach.

Stiftungszweck ist der Bau und Betrieb eines Alterszentrums in Bülach, damit möglichst viele Einwohner­innen und Einwohner der drei Stiftergemeinden ihren Lebensabend den individuellen Wünschen ent­sprechend in der vertrauten Umgebung verbringen können. Das Raumprogramm des Alterszentrums am Rande der Bülacher Altstadt umfasst Alterswohnungen, Einheiten für Betreutes Wohnen sowie eine Wohngruppe für demente Menschen, ferner ein öffentliches Restaurant, einen unterteilbaren Mehr­zweckraum sowie das Spitex-Zentrum der Spitex-Dienste für Bülach, Höri und Hochfelden. Das Alterszentrum Bülach hat seinen Betrieb am 22. November 2004 aufgenommen.

Das Alterszentrum wird nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen für eigenwirtschaftliche, nicht-gewinn­orientierte Unternehmen geführt. Angestrebt werden eine mindestens 50%ige Eigenfinanzierung der bau­lichen Investitionen und eine ausgeglichene Betriebsrechnung.

Wohnungspreise, Grundtaxen und Dienstleistungspreise werden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien kalkuliert und unabhängig vom persönlichen Einkommens- und Vermögensstatus festgesetzt; vorbe­halten bleiben die für subventionierte Alterswohnungen geltenden behördlichen Auflagen. Das Preis-Leistungsverhältnis der Alterszentrums-Angebote muss regional konkurrenzfähig sein.

Organisation Alterszentrum Bülach

Oberstes Stiftungsorgan ist der Stiftungsrat. Ihm obliegen die strategische Führung und die Kontrolle der Stiftung. Er besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die drei politischen Stiftergemeinden Bachen­bülach, Bülach und Hochfelden haben einen statutarischen Anspruch auf mindestens je einen Sitz im Stiftungsrat. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Beschaffung der benötigten Finanzmittel. Eine dazu gebildete Arbeitsgruppe wird professionell unterstützt.

Als statutarisch bestimmtes geschäftsführendes Organ leitet die Betriebskommission die laufenden Geschäfte der Stiftung. Sie ist zuständig für die betriebliche Planung und den Betrieb des Alters­zentrums sowie von allfälligen weiteren Einrichtungen der Stiftung oder von Dritten.

Die operative Führung im Rahmen der Vorgaben des Stiftungsrates und der Betriebskommission obliegt einem vollamtlichen Zentrumsleiter. Dieser ist verantwortlich für die operative Umsetzung der Beschlüsse von Stiftungsrat und Betriebskommission und für die Führung der Stiftungsbetriebe und -einrichtungen.